Warum Souveränitätswashing strafbar sein muss
Souveränitätswashing ist kein harmloses Marketing, sondern eine Täuschung mit erheblichen wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und demokratischen Folgen. Anbieter, die mit „souveränen“ Cloud-Lösungen werben, obwohl ihre Dienste dem US CLOUD Act, FISA Section 702 oder der Executive Order 12333 unterliegen, versprechen etwas, das sie nicht halten können – die alleinige Kontrolle über Daten und Infrastruktur durch europäische Stellen. Die Folgen sind gravierend: Steuergelder fließen weiterhin in Abhängigkeiten, kritische Infrastrukturen bleiben erpressbar, und die digitale Kolonie Europas wird zementiert.
Rechtlich ist die Lage paradox: Greenwashing – die irreführende Werbung mit Umweltvorteilen – wird über §§ 5, 5a UWG geahndet und kann bei schweren Verstößen sogar strafrechtliche Relevanz entfalten. Souveränitätswashing ist die digitale Entsprechung, wird aber bislang nicht als eigenständiger Tatbestand erfasst. Hier klafft eine Strafbarkeitslücke, die geschlossen werden muss.
Die Einführung eines Straftatbestands hätte drei zentrale Wirkungen:
Abschreckung: Anbieter müssten mit spürbaren Sanktionen rechnen, wenn sie falsche Souveränitätsversprechen abgeben.
Fairer Wettbewerb: Tatsächlich souveräne Anbieter würden nicht länger durch Etikettenschwindel benachteiligt.
Schutz der öffentlichen Hand: Beschaffungsstellen könnten sich auf klare rechtliche Kriterien stützen und müssten nicht befürchten, getäuscht zu werden.
Die Parallele zu Greenwashing zeigt: Was gestern noch straffrei war, kann morgen geahndet werden.
Wer hilft mit, dass auch Souveränitätswashing geahndet wird? Mail an: harald.wehnes@uni-wuerzburg.de

